Die Flönz ist EU-geschützt

Die Flönz ist EU-geschützt

Am 29. Juli 2016 hat die Europäische Kommission der traditionsreichen rheinischen Lebensmittelspezialität „Flönz” das Gütesiegel „geschützte geografische Angabe” (g. g. A.) verliehen. Damit ist die Flönz europaweit vor Nachahmung und Namensmissbrauch geschützt und spielt nun in einer ebenso bedeutenden Liga bzw. ist ebenbürtig mit z. B. dem Parmaschinken, der Pizza Napoletana und dem Roquefort.

Die Flönz g. g. A. ist eine Blutwurst einfacher Qualität und zählt zur Gattung der Kochwürste. Typisch sind die rotbraune Farbe und das mit kleinen weißen Speckstückchen gesprenkelte Schnittbild. Sie wird nach eindeutig definierter Handwerkstradition und Rezeptur produziert und kommt frisch oder geräuchert in den Handel.

Laut der EU-Spezifikation sind die Zutaten der Flönz g. g. A. ebenso festgelegt wie ihre Größe und Form und ihre gesicherte regionale Herkunft. Das definierte Herstellungsgebiet umfasst die Städte Köln, Leverkusen, Bergisch-Gladbach, Rösrath, Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen, Pulheim, Bonn, Neuss, Dormagen, Monheim, Ratingen und Düsseldorf sowie den Rhein-Sieg-Kreis.

Menü schließen